Entschuldigungsreglung

Verhinderung der Teilnahme am Unterricht nach § 2 der Schulbesuchsverordnung

 

Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Sollten Schülerinnen oder Schüler krank gemeldet werden müssen, bitten wir die Sorgeberechtigten um folgenden Ablauf:

 

     • Information des Fahrdienstes, damit die Busse nicht umsonst vor dem Haus warten

     • Anruf in der Schule vor 8.45 Uhr (ggf. auf den AB sprechen), dann wird das Geld für das Mittagessen für diesen Tag zurückerstattet.

 

Möchten Sie Ihr Kind aus  besonderen Gründen vom Unterricht beurlauben, gilt folgende Regelung nach § 4 der Schulbesuchsverordnung:

 

     • Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen
        Antrag möglich

     • Als Beurlaubungsgründe können gelten: Kirchliche Veranstaltungen, Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder
       Weltanschauungsgemeinschaften, Kuraufenthalte, Schüleraustausch, Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, wichtige persönliche Gründe. 

     • Schülerinnen und Schüler, die vom Unterricht beurlaubt werden, müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbständig nacharbeiten.

     • Zuständig für die Entscheidung der Beurlaubung bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist der Klassenlehrer bzw.
       die Klassenlehrerin, in den übrigen Fällen die Schulleitung.

Essensregelung

Für die Mittagessenszeit steht den Kindern eine Unterrichtsstunde zur Verfügung. In dieser Zeit essen sie als Klasse gemeinsam mit einer Lehrkraft. Wenn die Kinder an ihren Tischen Platz genommen haben, bekommen sie das Essen serviert.

Nach dem Essen räumen die Klassen die Tische selbst ab und verbringen die restliche Zeit der Stunde im Hof bei aktiver Verdauungszeit. Die Zeit bei Tisch verbringen wir leise und legen gemeinsam Wert auf Tischmanieren. Um entscheiden zu können, ob ein Essen schmeckt, soll jedes Kind auch von Allem probieren. Als Ausnahme davon gelten natürlich Allergien oder gesundheitliche Einschränkungen.

Das Essen wird uns von der Firma Sauder geliefert und durch das Küchenpersonal für die Klassen portioniert und im Wärmeofen warm gehalten. Gemeinsam mit der Firma Sauder achten wir darauf, dass es mindestens einmal pro Woche vegetarisches Essen gibt. Die Fleischgerichte bestehen grundsätzlich aus Rind oder Huhn.

Nachteilsausgleich

Bezugnehmend auf die unten genannte Verwaltungsvorschrift kann der Nachteilsausgleich an der Federbachschule ohne Änderung des Anforderungsprofiles wie folgt eingesetzt werden:

     • Einzelarbeitsplatz mit oder ohne Sichtschutz
     • Klassenarbeiten in separaten Räumen
     • Ausschließen akustischer Ablenkreize
     • verlängerte Arbeitszeiten bei Prüfsituationen
     • sehr übersichtliche Struktur der Arbeiten
     • Visualisierungshilfen in Prüfsituationen
     • emotionale Unterstützung und Motivation auch in Prüfsituationen
     • Einsatz fachspezifischer individueller Hilfsmittel während Prüfsituationen und im Unterricht

 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen